AGB

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart ist, auf alle Geschäfte und Dienstleistungen mit uns Anwendung. Abweichende Bedingungen der Kunden, die nicht ausdrücklich von uns anerkannt sind, sind unverbindlich, auch wenn wir diese nicht ausdrücklich widersprochen haben.

2. Lieferungs- und Leistungsumfang

1. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Baumgarten Bootsbau maßgebend.

2. Die Frist für die Lieferung oder die Erbringung von Leistungen beginnt mit Vertragsabschluss, jedoch frühestens mit dem Eingang der vom Besteller unterzeichneten Auftragsbestätigung und/oder der von diesem zu erbringenden Unterlagen, Informationen, Genehmigungen oder Freigaben, insbesondere nicht vor Eingang der vereinbarten Anzahlung.

3. Die Lieferungs- und Leistungspflicht verlängert sich angemessen in Fällen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, unzureichende Materialversorgung, Beschränkungen der Energieversorgung, Verzögerungen von Lieferanten und sonstigen Auftragnehmern, soweit diese vorbezeichneten Gründe nicht in die Sphäre der Firma Baumgarten Bootsbau fallen. Die Verlängerung der Leistungs- und Lieferfrist orientiert sich an der Zeitdauer bis zur Beseitigung der genannten Hindernisse. Auf Ansprüche jedweder Art wegen festgestellter Liefer- und Leistungsverzögerung verzichtet der Besteller.

4. Sofern die Firma Baumgarten Bootsbau die Nichteinhaltung der Lieferungs- und Leistungszeit zu vertreten hat, ist der Besteller nach Erklärung einer angemessenen Nachfrist zur Durchführung dieser Lieferungen und Leistungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Rechte oder Ansprüche, insbesondere solche auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferungen und Leistungen, sind nach einer Nachfrist ausgeschlossen, soweit die Firma Baumgarten Bootsbau oder deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die Überschreitung der Liefer- und Leistungsfrist nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

3. Preise

Sämtliche Preise sind Bruttopreise inklusive der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuersätze zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung.

Die Preise gelten ab Werft. Transport und Versicherung, also die Gefahrtragung bis zur Ablieferung, übernimmt die Firma Baumgarten Bootsbau., sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist.

Die Kosten für Transport und Versicherung betragen grundsätzlich 400 Euro für Boots- Lieferungen innerhalb Deutschlands, 500 Euro für Boots- Lieferungen nach Österreich und Dänemark. Lieferkosten in weitere Länder nach Vereinbarung.

Der über die Anzahlung hinaus gehende Rechnungsbetrag ist  Zug um Zug mit der Lieferung zu zahlen.  Nebenkosten, Verpackung, etc. sind im Preis nicht enthalten und gehen zu Lasten des Bestellers.

4. Zahlungsbedingungen

Bei Vertragsabschluss ist die Hälfte der Kaufsumme zu zahlen. Der verbleibende Betrag ist grundsätzlich bei Lieferung ohne weiteren Abzug zu zahlen. Bei Auslandslieferung ist der verbleibende Restbetrag vor Lieferung zu zahlen. Deutsche Vereinskunden zahlen 25% Anzahlung, Rest 7 Tage nach Lieferung Netto.

Bei Zahlungsverzug sind vorbehaltlich weiterer Rechte Verzugszinsen durch den Besteller in Höhe von 5 % über den Bundesbankdiskontsatz zu zahlen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt der Firma Baumgarten Bootsbau vorbehalten.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte wegen fälliger Ansprüche aus früheren oder anderen Vertragsverhältnissen zwischen der Firma Baumgarten Bootsbau und dem Besteller sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Begleichung aller aus dem Vertrag bestehenden Ansprüche durch den Besteller, bleibt die Firma Baumgarten Bootsbau Eigentümerin der gelieferten Ware. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Verfügungen über die Vorbehaltsware (insbesondere Verpfändungen, Sicherungsübereignungen, etc.) rechtlich untersagt.

6. Mängelhaftung und Gewährleistung

Alle offensichtlichen Mängel sind der Firma Baumgarten Bootsbau spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung oder Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. Das Unterlassen der Anzeige führt zur Verwirkung der Gewährleistungsansprüche. Soweit der Besteller Kaufmann ist, gelten die im kaufmännischen Geschäftsverkehr maßgeblichen Bestimmungen der Untersuchungs- und Rügepflicht.

Bei berechtigten Beanstandungen verpflichtet sich die Firma Baumgarten Bootsbau unter Ausschluss weitergehender Ansprüche nach deren Wahl zur Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Umtausch schadhafter Teile. Die Gewährleistungshaftung von der Firma Baumgarten Bootsbau ist ausgeschlossen, wenn während der Gewährleistungszeit ohne Zustimmung der Firma Baumgarten Bootsbau Dritte den Liefergegenstand verändern, bearbeiten oder die Leistungen in einer Weise verändern, sodass sie nicht mehr dem originären Leistungszustand der Firma Baumgarten Bootsbau entsprechen.

Die Firma Baumgarten Bootsbau gewährt 3 Jahre Garantie auf Ihre Boote. Für Zubehörteile gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht.

Schäden, die nach Gefahrenübergang infolge natürlicher Abnutzung fehlerhaft oder nachlässiger Behandlung oder nicht bestimmungsgemäßer Verwendung sowie übermäßiger Beanspruchung entstehen, begründen keine gewährleistungspflichtigen Mängel.

7. Haftung

Die Firma Baumgarten Bootsbau haftet auf Schadenersatz wegen Mängelfolgeschäden, positiver Vertragsverletzung und Verschulden bei Vertragsabschluss für seine und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursachten Schäden nur insoweit, als diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

8. Schlußbestimmungen

Sollten einige Regelungen dieser Bedingungen nicht wirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit anderer Bedingungen hiervon unberührt.

Die Vertragsbeziehungen zwischen Firma Baumgarten Bootsbau und dem Besteller unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Die Aufhebung, Ergänzung oder sonstige Änderungen des Vertrages bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.

Für Streitigkeiten mit dem Besteller aus den Verträgen über Lieferungen und Leistungen ist ausschließlich der Gerichtsstand Wismar vereinbart. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen. Die Firma Baumgarten Bootsbau ist außerdem berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen ordentlichen Gerichtsstand zu verklagen.